20.1 Dienstbarkeit und Kosten: Wer zahlt, wenn der Nachbar baut?
Entscheidung: OGH 15.2.2024, 8 Ob 52/23i
Sachverhalt
Im vorliegenden Fall geht es um einen rechtlichen Streit zwischen der Klägerin und den Beklagten, einem Ehepaar. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks in Graz, auf dem bis zum Jahr 2004 ein Gebäude stand. Die Baupolizei ordnete im März 2004 an, dass das Gebäude abgerissen und dabei eine „vermutlich gemeinsame Gebäudewand zum südseitigen Nachbargebäude“ erhalten bleiben solle. Diese Wand befand sich auf dem Grundstück der Klägerin. Um sie zu stabilisieren, brachte die Klägerin Holzpfosten an.