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Dokument-ID: 1169753
13.2 Antrag auf Nachprüfung – Anmerkungen
Zu den Voraussetzungen
Ein Unternehmer kann gem § 342 BVergG 2018 bis zur Zuschlagserteilung bzw bis zur Widerrufserklärung die Nachprüfung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung des Auftraggebers im Vergabeverfahren wegen Rechtswidrigkeit beantragen, sofern