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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Ausschreibung und Angebot

Ausschreibung

Eine Ausschreibung ist die an eine bestimmte oder unbestimmte Anzahl von Unternehmern gerichtete Erklärung des Auftraggebers, in der er bestimmt, welche Leistung er zu welchen Bedingungen (Bekanntmachung sowie Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen) erhalten möchte. Die Voraussetzungen, die an eine Ausschreibung gestellt werden, sind in den §§ 88 ff BVergG 2018 enthalten. In der Praxis hat es sich bewährt, eine Ausschreibung rechtzeitig bekannt zu machen. Die Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen hat so zu erfolgen, dass die Angebote miteinander vergleichbar sind.

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