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Dokument-ID: 983749
2.2.6 Sonderbauteile
Entlang der östlichen Grundgrenze wurde das Gelände auf einer Länge von etwa 34 m abgegraben. Der Hang wurde mit einer Steinschlichtung aus vermörteltem Natursteinmauerwerk (Neigung ca 70°, Höhe ca 4,2 m bzw 6,0 m) gestützt.