4.2 Kleinlosregel
Die Kleinlosregelung stellt eine zentrale Vereinfachung im österreichischen Vergaberecht dar, die insbesondere die Vergabe abgrenzbarer Teilleistungen (Lose) im Rahmen eines Gesamtauftrags erleichtert. Nach § 14 Abs 1 letzter Satz BVergG 2018 umfasst der Begriff „Lose“ sowohl räumlich und zeitlich getrennte Teillose als auch fachlich abgegrenzte Fachlose (Gewerke), was eine flexible Ausgestaltung ermöglicht. Historisch diente die Regelung der Förderung mittelständischer Unternehmen (KMU) und regionaler Wirtschaftskreisläufe, indem sie Auftraggebern erlaubte, kleinere Lose nach den weniger formalisierten Vorschriften des Unterschwellenbereichs zu vergeben, selbst wenn der Gesamtauftrag die EU-Schwellenwerte überschritt.