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Dokument-ID: 1121164
13.3 Preisschwankungen = Risiko des Auftragnehmers
Die Angebotskalkulation des Auftragnehmers fällt sowohl nach ABGB als auch nach ÖNORM B 2110 in die Sphäre des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer trägt damit in der Regel das Risiko von Materialpreissteigerungen. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen auch dann zum vereinbarten Preis zu erbringen hat, wenn das Geschäft im Nachhinein nicht so profitabel ist, wie er es ursprünglich kalkuliert hat.