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Neu Dokument-ID: 983731

Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.3 Grundlagen

Grundlage des gegenständlichen Bauwerksbuches ist § 128a der Wiener Bauordnung.

Im Bauwerksbuch enthalten sind alle Bauteile, von denen bei Verschlechterung ihres Zustandes eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen ausgehen kann. Nicht enthalten sind jedoch Bauteile, für die Überprüfungen nach anderen bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften durchzuführen sind, wie zB Aufzugs- und Lüftungsanlagen, Garagentore etc.

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