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Dokument-ID: 983753
2.2.7 Überprüfungen
Vertiefte Überprüfungen durch einen Fachmann (natürliche oder juristische Person, die befugt und durch berufliche Erfahrung in der Lage ist, das jeweilige Bauteil sachverständig zu beurteilen, zB Ziviltechniker, Sachverständige, Baumeister, akkreditierte Prüfanstalt) gemäß der folgenden Aufstellung: