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Dokument-ID: 983401
3.4 Neuerliche Übernahmeaufforderung (Mängel)
Nach erfolgter Mängelbehebung bzw nach vollständiger Urkundenübermittlung ist der AG neuerlich zur Übernahme des Werkes aufzufordern. Reagiert der AG auf die Aufforderung des AN zur Übernahme überhaupt nicht oder lehnt er eine Übernahme grundlos ab, gilt die Übernahme nach Ablauf von 30 Tagen ab Erhalt der Aufforderung als erfolgt.