4.7.1 Wer ist berichtspflichtig?
Taxonomie
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist seit dem 1. Jänner 2022 auf alle Unternehmen anzuwenden, welche bereits jetzt verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Berichterstattung zu erstellen und offenzulegen. Das bedeutet, dass für das Geschäftsjahr 2021 berichtet werden muss, ob die getätigten Finanzströme der Taxonomie-Verordnung entsprechen. • [Fußnote: https://www.aap-wirtschaftspruefung.at/sustainable-finance-eu-taxonomie-2020-852-taxonomie-vo/– zuletzt besucht am 12.04.2022.]