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Dokument-ID: 282436
6.7 Auslandsmontage – Begünstigte Auslandstätigkeit
Voraussetzungen einer begünstigten Auslandstätigkeit
Die Entsendung muss von einem Arbeitgeber mit Sitz in Österreich, der Schweiz oder aus dem EU/EWR-Raum erfolgen. Die Entsendung kann auch von Arbeitgebern erfolgen, die in einem Drittstaat ansässig sind und den Arbeitnehmer von einer Betriebsstätte, die in Österreich, der Schweiz oder im EU/EWR-Raum gelegenen ist, entsenden.