Neu
Dokument-ID: 260089
2.16 Beitragsbefreiung durch das NeuFöG
Das Neugründungsförderungsgesetz hat das Ziel, die Neugründung eines Betriebes zu fördern, indem der Gründer (Arbeitgeber) im Jahr der Gründung von bestimmten Abgaben befreit ist.