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Dokument-ID: 256068
3.2 Besonderer Kündigungsschutz
Folgende Arbeitnehmer unterliegen besonderen Kündigungsschutzbestimmungen:
- Belegschaftsvertreter
- Schwangere, Mütter und Väter
- Begünstigte Behinderte
- Präsenz- und Zivildiener und Ausbildungspflichtige
- Lehrlinge
- Hausbesorger mit Dienstwohnung