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Dokument-ID: 249126
4.5 Tagesgelder bei Auslandsdienstreisen
Auslandsreisesatz nach der Reisegebührenvorschrift
Grundsätzlich steht das Tagesgeld für Auslandsreisen nach der 24-Stundenregelung zu. Tagesgelder sind für alle Arbeitnehmer bis zum höchsten Auslandsreisesatz für Bundesbedienstete nach der Reisegebührenvorschrift (RGV) nicht steuerbar.