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Dokument-ID: 246304
1.3 Fahrtkosten
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs 1 Z 6 und Z 9 EStG
Thema
Berücksichtigung und Nachweis
Fahrtkosten stellen im tatsächlichen Ausmaß Werbungskosten dar. Es ist daher weder die Zurücklegung größerer Entfernungen noch das Überschreiten einer bestimmten Dauer erforderlich. Der Anspruch auf Fahrtkosten besteht grundsätzlich unabhängig vom Anspruch auf Tagesgelder. Fahrtkosten stehen auch bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit zu (Ausnahme: es liegen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor).