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Dokument-ID: 257867
3.14 Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln
Definition
Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt vor, wenn Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen.