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Dokument-ID: 251729
2.2 Formerfordernisse und Betriebsratsverständigung bei Entlassungen
Formvorschriften
Grundsätzlich gibt es keine Formvorschriften für eine Entlassung. Nur bei Lehrlingen muss eine fristlose Auflösung des Lehrverhältnisses unbedingt schriftlich erfolgen, damit sie rechtswirksam ist.