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Dokument-ID: 247573
1.2 Inhalt Dienstvertrag
Mindestanforderungen (Dienstzettel)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszuhändigen. Darunter versteht man die schriftliche Mitteilung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag. § 2 AVRAG legt fest, welche Angaben im Dienstzettel zwingend enthalten sein müssen: