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Dokument-ID: 252202
6.6 Steuerfreie Tagesgelder
Tagesgelder (§ 26 Z 4 EStG)
Unternimmt der Dienstnehmer im Auftrag des Dienstgebers eine Dienstreise kann dieser ihm Tagesgelder ausbezahlen. Grundsätzlich werden Tagesgelder, die aufgrund einer Dienstreise gewährt werden, nach § 26 Z 4 EStG abgerechnet. Sie stellen idS nicht steuerbare Leistungen des Dienstgebers dar, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zählen.