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Dokument-ID: 257582
5.6 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Sonderzahlungen
Beitragsgrundlage
Unter Entgelt sind die Geld- und Sachbezüge zu verstehen, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer (Lehrling) aus dem Dienst(Lehr)verhältnis Anspruch hat oder die er darüber hinaus aufgrund des Dienst(Lehr)verhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält (§ 49 Abs 1 ASVG).