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Dokument-ID: 257770
5.4 Jahressechstel
Definition
Das Jahressechstel entspricht dem Wert von zwei durchschnittlichen Monatsbezügen. Bei jeder Auszahlung eines sonstigen Bezuges muss dieses Jahressechstel nach einer bestimmten Formel neu errechnet werden, um festzustellen, welcher Teil der sonstigen Bezüge (noch) begünstigt und welcher Teil nach Tarif zu versteuern ist.