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Dokument-ID: 252737
5.3 Lohnsteuerliche Behandlung von Sonderzahlungen
Unter Sonderzahlungen versteht das Einkommensteuergesetz sonstige, insbesondere einmalige Bezüge.
Zu diesen zählen zB Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration, Jubiläumszahlungen oder Einmalprämien.