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Dokument-ID: 245822
1.2 Lohnsteuerberechnung
Schrittweise Berechnung nach § 33 EStG
Der zum laufenden Tarif zu versteuernde Arbeitslohn (vor Abzug der Werbungskostenpauschale) ist auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden und bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum mit dem Faktor 12 bzw bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum mit dem Faktor 360 auf ein Jahreseinkommen hochzurechnen.