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Dokument-ID: 254117
4.3 Tagesgelder bei Inlandsreisen
Tagesgelder gem § 26 Z 4 EStG
Grundsätzlich werden Tagesgelder, die aufgrund einer Dienstreise gewährt werden, nach § 26 Z 4 EStG abgerechnet. Sie stellen idS nicht steuerbare Leistungen des Dienstgebers dar, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zählen.