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Dokument-ID: 260665
1.6 Lohnzettel
Inhalt des Lohnzettels
Seit 01.01.2019 enthält der Lohnzettel nur mehr den lohnsteuerrechtlichen Teil. Der Lohnzettel SV wurde gemeinsam mit der Beitragsnachweisung in die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung zusammengeführt. Ebenso entfällt die Angabe zur Bemessungsgrundlage zur betrieblichen Vorsorge. Der Lohnzettel ist entsprechend dem amtlichen Vordruck aufgrund der Eintragungen im Lohnkonto (§ 76 EStG) auszustellen.