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Dokument-ID: 422259
2.6 Fallweise Beschäftigte
Definition
Eine fallweise Beschäftigung liegt demzufolge vor, wenn eine Person in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber tätig wird und die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist. Der befristete Arbeitsvertrag wird somit tageweise eingegangen, ohne dass bereits im Vorfeld darüber hinausgehende weitere Arbeitstage oder -zeiten konkret vereinbart werden.