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Dokument-ID: 253116
4.6 Sabbatical
Rechtsgrundlagen
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Thema
Allgemeines
Als Sabbatical versteht man einen vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer genehmigten, bezahlten oder unbezahlten Langzeiturlaub. Sabbatical selbst ist kein gesetzlich definierter Begriff, vielmehr hat sich dieser Begriff aus der Praxis für unterschiedliche Formen einer beruflichen Auszeit entwickelt.