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Dokument-ID: 245075
2.1 Beitragsgrundlage
Allgemeine Beitragsgrundlage
Die Beitragsgrundlage dient zur Bemessung der allgemeinen Beiträge. Grundlage für die Bemessung der allgemeinen Beiträge ist für Pflichtversicherte der im Beitragszeitraum gebührende Arbeitsverdienst (mit Ausnahme allfälliger Sonderzahlungen).