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Dokument-ID: 243141
4.2 Pflegefreistellung
Pflegefreistellung (Pflegeurlaub) bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung zur Pflege naher Angehöriger, die im gemeinsamen Haushalt leben, bzw zur Betreuung eines erkrankten Kindes, wobei darauf zu achten ist, dass es sich um keinen Urlaub handelt, sondern im einen sonstigen Dienstverhinderungsgrund.