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Dokument-ID: 1108880
9.1 Abstammung
Aus dem Prinzip der Abstammung lässt sich bestimmen, welche Personen einem Kind als rechtliche Eltern zuzuordnen sind. Diese Zuordnung hat maßgeblichen Einfluss auf andere Rechtsbereiche: die Obsorge für ein Kind, die Unterhaltspflicht, das Namensrecht, aber auch das Erb- und Pflichtteilsrecht knüpfen an die abstammungsrechtliche Zuordnung.