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Dokument-ID: 1108882
9.3 Adoption
Die Adoption bzw Annahme an Kindesstatt ist ein Terminus aus dem Bereich des Familienrechts. Dabei handelt es sich um die vertragliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem (Wahl-)Kind ohne Bestehen einer biologischen Abstammung (siehe hierzu § 137 Abs 1 ABGB). Die zivilrechtlichen Rechtsgrundlagen für die Adoption finden sich in den Bestimmungen der §§ 191 ff ABGB.