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Dokument-ID: 1108839
1.2.3 Berufsrecht
Die Notariatsordnung (NO) ist die zentrale Norm für die Berufsausübung der Notare. Darüber hinaus ist die Notariatsprüfung im Bundesgesetz vom 21. Oktober 1987, mit den Bestimmungen über die Notariatsprüfung und über sonstige Erfordernisse zur Ausübung des Notariats getroffen werden (Notariatsprüfungsgesetz [NPG]), näher geregelt.