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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.4 Fortpflanzungsmedizinrecht

Als Fortpflanzungsmedizin bezeichnet man medizinische Maßnahmen, mit denen eine Frau schwanger werden kann. Dabei gibt es verschiedene Verfahren. Eines dieser Verfahren ähnelt stark der natürlichen Fortpflanzung. Dazu führt ein Arzt männlichen Samen in die Gebärmutter der Frau ein. Dies nennt man Insemination. Bei einem anderen Verfahren nimmt der Arzt Eizellen von der Frau und Samen vom Mann und bringt diese außerhalb des Körpers zusammen. Aufgrund der Tatsache, dass dafür verschiedene Glasbehälter benutzt werden, nennt man dieses Verfahren In-Vitro-Fertilisation, der wissenschaftliche Begriff für „Befruchtung im Glasbehälter“.

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