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Dokument-ID: 1108898
7.6 Anmeldung in elektronischer Form
Die konkrete Art und Weise, wie Firmenbuchanmeldungen sowie Beilagen bzw Urkunden in elektronischer Form bei den Firmenbuchgerichten eingebracht werden können, ist in der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006) geregelt.