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Dokument-ID: 1108837
1.2.1 Ernennungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Ernennung zum Notar sind in § 6 der Notariatsordnung geregelt:
„1. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft,