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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Gründung

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags erforderlich. Der Gesellschaftsvertrag unterliegt keinen Formerfordernissen. Er kann mündlich, schriftlich oder schlüssig abgeschlossen werden.

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