12.2.7 Das Haager Übereinkommen über die internationale Adoption
Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ist ein multilaterales Übereinkommen für den Bereich der zwischenstaatlichen Adoption und enthält Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden im Herkunftsland des Kindes und im Aufnahmestaat. Entscheidendes Kriterium für die Anwendbarkeit des Abkommens ist der Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes eines Kindes von einem Vertragsstaat in einen anderen Vertragsstaat zwecks Adoption.