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Dokument-ID: 1109106
11.1.3 Sachenrechtliche Prinzipien
Typenzwang
Es besteht im österreichischen Recht eine geschlossene Zahl an Sachenrechten. Man spricht in diesem Fall von einem sachenrechtlichen Typenzwang. Dies hat zur Folge, dass die Parteien eines Vertrags zwar die Freiheit haben, die Entscheidung zu treffen, ob ein dingliches Recht überhaupt begründet oder übertragen werden soll. Allerdings sieht in diesem Fall die Rechtsordnung vor, welche absoluten Rechte (Typen) zur Auswahl stehen und welchen Inhalt sie aufweisen dürfen.