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Dokument-ID: 1109752
12.2.5 EU-Erbrechtsverordnung
Das anwendbare Recht bei grenzüberschreitenden Erbsachen wird durch die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) geregelt, die auf Todesfälle seit dem 17. August 2015 anwendbar ist. Die EuErbVO regelt bei einem internationalen Erbrechtsfall die Zuständigkeit und das anwendbare Recht gleichermaßen, außerdem enthält sie Regeln über die Anerkennung und die Vollstreckung von ausländischen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen.