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Dokument-ID: 1108890
10.5 Vorsorge zu Lebzeiten
Möchte man für den Fall vorsorgen, dass man selbst nur eingeschränkt handlungsfähig oder handlungsunfähig ist, so gibt es einige Institute, die dafür sorgen, dass der eigene Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn man sich selbst nicht mehr artikulieren kann. Die wichtigsten Vorsorgemöglichkeiten in diesem Fall sind die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.