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Sabine Barbach - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.5 Vorsorge zu Lebzeiten

Möchte man für den Fall vorsorgen, dass man selbst nur eingeschränkt handlungsfähig oder handlungsunfähig ist, so gibt es einige Institute, die dafür sorgen, dass der eigene Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn man sich selbst nicht mehr artikulieren kann. Die wichtigsten Vorsorgemöglichkeiten in diesem Fall sind die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.

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