3 Geldwäschereiprävention im Notariat
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind in Österreich strafrechtlich verfolgbare Delikte (vgl § 165 f StGB, § 278d StGB). Notare treffen im Rahmen der Ausführung ihrer Aufgaben besondere geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten zur Prävention solcher unter Strafe gestellter Taten. Diese Regelungen sind in § 36a ff der Notariatsordnung (NO) zu finden. Hier ist ein Notar bei jeder Mitwirkung an folgenden Finanz- oder Immobilientransaktionen zur weiterführenden Prüfung verpflichtet: