12.2.6 Das Haager Testamentsübereinkommen
Das „Haager Übereinkommen über das auf die Form der letztwilligen Verfügungen anzuwendende Recht“ ist bei internationalen Erbfällen relevant. Es regelt die Anerkennung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten), welche nach dem Recht eines anderen Staates errichtet wurden. Es geht hierbei um formelle Erfordernisse. Danach reicht nahezu jede infrage kommende Form aus, nämlich jene des Errichtungsorts, des Heimatstaates oder des gewöhnlichen Aufenthaltes jeweils im Errichtungs- oder Todeszeitpunkt.