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Dokument-ID: 260392
5.1 Elternteilzeit – Voraussetzungen
Definition Elternteilzeit
Elternteilzeit ist der gesetzlich geregelte Anspruch für Mütter (§ 15h MSchG) und Väter (§ 8 VKG), ihr Dienstverhältnis bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes auf eine Teilzeitbeschäftigung umzustellen, wobei die maximale Dauer der Elternteilzeit sieben Jahre beträgt.