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Dokument-ID: 1095875
2.3 Arbeiten an Bildschirmgeräten
Zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat der Firma … wird gem § 97 Abs 1 Z 8 und Z 9 Arbeitsverfassungsgesetz als Maßnahmen zur menschengerechten Arbeitsgestaltung sowie zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer folgende Betriebsvereinbarung abgeschlossen:1626073645162