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Redaktion FORUM Media | Glossar

Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen.

Der Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnhaus ist von der Unfallversicherung umfasst, es sei denn, der Arbeitsunfall ereignet sich bei Erledigungen jeder Art, bei denen der Arbeitnehmer die Befriedigung eigener Interessen sucht oder bei denen kein Bezug zum Arbeitsverhältnis herstellbar ist. Der Versicherungsschutz beginnt bzw endet an der Außenfront des Wohnhauses, also in der Regel an dem ins Freie führenden Haustor (Haustür) oder Garagentor. Unfälle im Stiegenhaus des Wohnhauses oder etwa der in der eigenen Wohnung zurückgelegte Weg zur Wohnungstür im Zuge des Verlassens der Wohnung, zählen nicht zur Wegdefinition (§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG). Diese Unfälle sind nicht von der Unfallversicherung gedeckt. Das Risiko des Ausrutschens im Hausflur gehört zu jenen Gefahren, die auf Umstände des Privatbereichs zurückgehen und dem Unfallversicherungsschutz nicht unterliegen.