Arbeitsplatzevaluierung
Die Evaluierung ist in §§ 4 und 5 ASchG und der Dokumentationsverordnung (DOK-VO) geregelt. Unter dem Begriff „Arbeitsplatzevaluierung“ versteht man einen Vorgang, bei dem Gefahren in Zusammenhang mit der Arbeit systematisch ermittelt und beurteilt werden. In weiterer Folge sind bei Bedarf Maßnahmen zu setzen. Die Ergebnisse dieses Prozesses sind in den so genannten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten“ festzuhalten. Der Auftrag des Gesetzgebers zur Durchführung der Evaluierung geht an den Arbeitgeber selbst, wobei dieser jedoch diese Aufgabe weiterdelegieren kann. Die Verantwortung bleibt jedoch in jedem Fall beim Arbeitgeber!
Hinweis:
Bei der Evaluierung geht es jedoch nicht darum, gesetzliche Mindestforderungen zu dokumentieren (die ja ohnehin eingehalten werden müssen), sondern es geht um den Nachweis der Überlegungen zu einer ständigen und geplanten Verbesserung der Arbeitsbedingungen!