Positiver Schaden
Unter dem positiven Schaden versteht man jenen Nachteil, den jemand an seinem Vermögen oder an seinen Rechten erleidet. Beim positiven Schaden muss daher ein vorhandenes Vermögensgut vermindert werden. Eine Schmälerung des Vermögens und somit ein positiver Schaden liegt auch dann vor, wenn jemand Aufwendungen zu tätigen hat, um einen Schaden zu beseitigen, wie dies etwa bei der Aufnahme eines Kredites für die Bezahlung der Reparaturkosten der Fall ist. Auch die Kreditzinsen schmälern das Vermögen des Geschädigten.
Siehe dazu auch „entgangener Gewinn“ und „Interesse“.