Datenschutzerklärung
Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass der von einem Verarbeitungsvorgang betroffenen Person durch den jeweiligen Verantwortlichen Informationen über die Datenanwendungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Informationspflichten werden im Rahmen der Datenschutzerklärung erfüllt. Diese Informationen müssen präzise, leicht zugänglich und verständlich sowie in klarer und einfacher Sprache abgefasst sein. Eine Datenschutzerklärung gibt ua Auskunft über den Verantwortlichen, die Verarbeitungszwecke, die Empfänger bzw Kategorien von Empfängern, die Speicherdauer, die Betroffenenrechte, das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Im Fall einer Datenerhebung direkt bei der betroffenen Person ist die Informationspflicht zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten durchzuführen. Falls die Daten nicht beim Betroffenen selbst erhoben worden sind, beträgt die Frist maximal ein Monat.