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Dokument-ID: 1128258
4.18 Sonderzahlungen bei Bestehen eines kollektivvertraglichen Anspruchs
Sonderzahlungen1671090301433 bei Bestehen eines kollektivvertraglichen Anspruchs1671090308122
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Sonderzahlungen entsprechend der Bestimmungen des anzuwendenden Kollektivvertrages.1671090311785 Die Höhe1671090314122 und Fälligkeit1671090316219 dieses Anspruchs richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieses anzuwendenden Kollektivvertrages.1671090321594