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Dokument-ID: 1095731
Kündigungsschutz
Allgemeiner Kündigungsschutz gem § 3 AVRAG: Bei einem Betriebsübergang sind alle bestehenden Arbeitsverhältnisse zu übernehmen.
Besonderer Kündigungsschutz für besonders geschützte Gruppen:
– Schwangere und Mütter
– Mütter und Väter in Karenz
– Betriebsräte/innen
– Behinderte
– Präsenz- und Zivildiener
– Lehrlinge